Gemäss SEM (Staatssekretariat für Migration ) gibt es für die Zur Verfügung Stellung von Unterkünften für Hilfesuchende aus der Ukraine die folgenden Vergütungs-Regelungen.
In Obhut SEM (Erstunterbringung, in der Regel wenige Tage):
- Hotels erhalten Zuteilungen, wenn die Einrichtungen des Bundes ausgeschöpft sind.
Zu den Vergütungen siehe https://www.hotelleriesuisse.ch/ukraine - Hotels, welche Unterkunft direkt anbieten, ohne Zuteilung: sie erhalten KEINE Vergütungen
In Obhut der Kantone (nach Erteilung des „Schutzstatus Status S“):
- Es ist Sache der Kantone, Hotels Vergütungen zukommen zu lassen
- Die Hilfesuchenden erhalten staatliche Unterstützung
Es ist anzunehmen, dass Bestrebungen zur Vereinheitlichung laufen. Geht es dorch um das gemeinsame Ziel: möglichst alle Hilfesuchenden rasch und mit möglichst wenig Aufwand erfolgreich unterzubringen.