Nicht einheitliche Vergütungs-Situation

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Gemäss SEM (Staatssekretariat für Migration ) gibt es für die Zur Verfügung Stellung von Unterkünften für Hilfesuchende aus der Ukraine die folgenden Vergütungs-Regelungen.

In Obhut SEM (Erstunterbringung, in der Regel wenige Tage):

  • Hotels erhalten Zuteilungen, wenn die Einrichtungen des Bundes ausgeschöpft sind.
    Zu den Vergütungen siehe https://www.hotelleriesuisse.ch/ukraine
  • Hotels, welche Unterkunft direkt anbieten, ohne Zuteilung: sie erhalten KEINE Vergütungen

In Obhut der Kantone (nach Erteilung des „Schutzstatus Status S“):

  • Es ist Sache der Kantone, Hotels Vergütungen zukommen zu lassen
  • Die Hilfesuchenden erhalten staatliche Unterstützung

Es ist anzunehmen, dass Bestrebungen zur Vereinheitlichung laufen. Geht es dorch um das gemeinsame Ziel: möglichst alle Hilfesuchenden rasch und mit möglichst wenig Aufwand erfolgreich unterzubringen.

Gewünschte Verbesserung, Vereinfachung:

Der „Anreiz“ für Hotels, Unterkunft für Hilfesuchende bereitzustellen, sollte einheitlich sein. Für Hilfesuchende könnten die Konditionen entsprechend sein.