„Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, werden den Kantonen grundsätzlich wieder gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel zugewiesen. Davon ausgenommen sind Geflüchtete, die über eine längere Zeit bei nahen Verwandten wohnen können wie auch verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. Bereits bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen sollen schrittweise ausgeglichen werden.“
Quelle: Bund